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   VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00   

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https://dejure.org/2000,15002
VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00 (https://dejure.org/2000,15002)
VG Leipzig, Entscheidung vom 16.02.2000 - 6 K 52/00 (https://dejure.org/2000,15002)
VG Leipzig, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - 6 K 52/00 (https://dejure.org/2000,15002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entlassung aus dem Grundwehrdienst; Nichtigkeit der allgemeinen Wehrpflicht für Männer nach dem EuGH-Urteil zur Wehrpflicht von Frauen; Ungleichheit der Männer durch allgemeine Wehrpflicht; Anforderungen an eine Rechtmittelbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstverpflichtung, Bundeswehr, Gleichbehandlung, Entlassung, Wehrdienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zaoerv.de PDF, S. 57 (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsrecht und innerstaatliches Recht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.01.2000 - C-285/98

    FRAUEN HABEN IN DEUTSCHLAND ZUGANG ZUM DIENST MIT DER WAFFE

    Auszug aus VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00
    Soweit der Kläger meint, diese Regelungen seien durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 11.1.2000 (Rs. C-285/98 - NJW 2000, 497 ) gegenstandslos geworden, trifft dies nicht zu.
  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00
    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht schon zu Artikel 12 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. erklärt, dass das Verbot der Wehrpflicht für Frauen als Ausnahmeregelung gerechtfertigt sei und Artikel 3 und 3 Abs. 2 und Artikel 12 Abs. 2 GG alte Fassung gleichen verfassungsrechtlichen Rang innehätten (BVerfGE 12, 45 (52)).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-273/97

    Sirdar

    Auszug aus VG Leipzig, 16.02.2000 - 6 K 52/00
    Dass im Übrigen der Europäische Gerichtshof den Ausschluss von Frauen auch im Hinblick auf den Zugang zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zu beruflichem Aufstieg in den Streitkräften nicht generell mit Gemeinschaftsrecht für unvereinbar hält, lässt sich der Entscheidung vom 26.10.1999 (Rs C-273/97, NJW 2000, 499 ) entnehmen; danach ist der Ausschluss von Frauen vom Dienst in Kampfeinheiten der Royal Marines mit Gemeinschaftsrecht vereinbar.
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